Beiräte der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Die Beiräte der Hansestadt Rostock beraten die Bürgerschaft und die Stadtverwaltung. Sie vertreten die Interessen bestimmter Bevölkerungsgruppen und werden als Expertengremien bei fachlichen Fragen beratend tätig. Damit sind sie Gremien der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Fachleuten an den Entscheidungen von Politik und Verwaltung.
Beiräte werden in der Regel auf Beschluss der Bürgerschaft gegründet. Die Mitglieder werden für die Dauer einer Kommunalwahlperiode durch die Bürgerschaft gewählt bzw. durch den Hauptausschuss bestellt oder benannt. Eine Ausnahme bildet der Migrantenrat, der von den Migratinnen und Migranten mit Wohnsitz in Rostock direkt gewählt wird.
Die Beiräte erarbeiten Empfehlungen als Entscheidungsgrundlage für die Rostocker Bürgerschaft, ihre Ausschüsse und für die Stadtverwaltung. Ihre Zusammensetzung und Einbestellung, ihre Rechte und Pflichten sind in der jeweiligen Geschäftsordnung des Beirates geregelt.